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Energieberatung
Energieausweis
 


Definition: Der Energieausweis, der sowohl als Energieverbrauchs- als auch als Energiebedarfsausweis ausgestellt werden kann, gibt eine detaillierte Auskunft über den Energieverbrauch/-bedarf eines Gebäudes pro Quadratmeter Nutzfläche.
Durch diese Aussagen über die individuelle energetische Qualität einer Wohneinheit, kann die Energieeffizienz verschiedener Gebäude miteinander verglichen werden und darüber hinaus die Höhe der zukünftigen Energie-und Nebenkosten abgeschätzt werden.


1. Nach Energieverbrauch (Einfacher Ausweis)

Ab 55 € pro Wohneinheit

2. Nach Energiebedarf      (Energetische und technische Gebäudeausführung)

Ab 230 € pro Gebäude je nach Aufwand


Energiebedarf und Energieverbrauch - Worin liegt der Unterschied?

Beim bedarfsorientierten Energieausweis wird auf Basis der technischen Ausführung des Gebäudes der Energiebedarf unter standardisierten Bedingungen errechnet. Da diese Bedingungen immer gleich sind, kann damit die energetische Qualität mehrerer Gebäude miteinander verglichen werden.


Dagegen beruht der verbrauchsorientierte Energieausweis auf dem tatsächlichen Energieverbrauch in den letzten Jahren. Er hängt nicht nur von der baulichen Qualität, sondern auch ganz wesentlich von den Nutzungsgewohnheiten der Bewohner und dem7n Witterungsbedingungen ab. Damit ergeben sich Differenzen, die den Vergleich von Gebäuden erschweren.

Kurz gesagt: Beim Energiebedarf werden sämtliche Einflüsse ( Wärmedämmung, Heizungsanlageneffizienz, etc.) , die für den Bedarf an Energie relevant sind einbezogen, um einen Wert, den Energiebedarf zu ermitteln.
Der Energieverbrauch dagegen ist der Wert, der aussagt, wie groß die Menge an verbrauchtem Brennstoff ( Heizöl/ -gas, etc.) ist.

Ich empfehle die Ausstellung eines Bedarfsausweises. Dieser ist zwar zunächst teurer als der Verbrauchsausweis, weil die Datenaufnahme umfangreicher als bei dem Verbrauchsausweis ist. Sie erhalten dafür eine energetische Bewertung des Gebäudes, die unabhängig von der Nutzung ist. Darüber hinaus werden die eingesparten Energiemengen beziffert, die bei der Durchführung der Modernisierungsempfehlungen entstehen. Bei dem Energiebedarfsausweis erhalten Sie solide, individuelle Informationen über Ihr Gebäude, die Sie auch als Grundlage für die Planung von Modernisierungsarbeiten heranziehen können.

Welchen Nutzen hat der Energieausweis für mich als Mieter oder Käufer einer Immobilie?

Mit Hilfe des Energieausweises können Sie einfach abschätzen, ob ein Objekt zukünftig niedrige oder hohe Betriebskosten haben wird. Das ist eine wichtige Entscheidungshilfe, die Sie zu Rate ziehen sollten, bevor Sie einen Miet- oder Kaufvertrag unterschreiben. Der Energieausweis informiert objektiv und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit zu vergleichen.

Welchen Nutzen hat der Energieausweis für mich als Eigentümer einer Immobilie?

Der Energieausweis schafft Transparenz im Immobilienmarkt. Bei hohen Energiepreisen haben Immobilien mit nachgewiesen niedrigem Energiebedarf einen Wettbewerbsvorteil auf dem Immobilienmarkt bei Neuvermietung oder Verkauf. Darüber hinaus bewertet der Energieausweis die energetische Qualität des Gebäudes, zeigt ggf. Schwachstellen bei der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik auf und unterbreitet Vorschläge zur energetischen Modernisierung des Gebäudes.

Ausstellung von Energieausweisen

Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) ein Energiebedarfsausweis auszustellen.
Besitzer von bis 1965 errichteten Gebäuden müssen potenziellen Käufern bzw. Mieter bei Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen.
Für später errichtete Gebäude gilt dies ab dem 1. Januar 2009.
Die Pflicht zur Vorlage des Ausweises ist, so die Verordnung, spätestens unverzüglich nach entsprechender Aufforderung zu erfüllen.
Baudenkmäler, Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche, Stallungen, Gewächshäuser sowie für Ferienhäuser, die höchstens vier Monate im Jahr genutzt werden sind von diesen Regelungen allerdings ausgeschlossen.
Wer als Hauseigentümer sein Heim weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigt auch keinen Energieausweis.


Was ist das Ziel des Energieausweises für Gebäude?

Ziel des Energieausweises ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Der Energieausweis macht den Energiebedarf sichtbar und schafft damit Transparenz für Interessenten an der Immobilie.

Ab welchem Zeitpunkt muss ein Energieausweis ausgestellt werden?

In Deutschland wird der Energieausweis für bestehende Gebäude beginnend mit dem 1. Juli 2008 eingeführt. Dieses Datum gilt für Wohngebäude mit einem Baufertigstellungsjahr bis einschließlich 1965. Für später errichtete Wohngebäude ist der Energieausweis ab dem 1. Januar 2009 erforderlich, für alle Nichtwohngebäude ab dem 1. Juli 2009.

Für welche Gebäude darf ein bedarfsorientierter Energieausweis ausgestellt werden?

Die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises ist für alle Gebäude zulässig, unabhängig von Größe, Alter und Nutzungsart.

Für welche Gebäude darf ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden?

Verbrauchsorientierte Energieausweise sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, im Wesentlichen gilt:Übergangsweise können bis zum 30. September 2008 für alle Arten von Wohngebäuden verbrauchorientierte Energieausweise ausgestellt werden. Diese gelten dann 10 Jahre lang. Danach darf ein verbrauchsorientierter Energieausweis für Wohngebäude nur ausgestellt werden, wenn das Gebäude mindestens fünf Wohneinheiten besitzt, oder wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde, oder wenn das Gebäude bereits bei seiner Fertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 erreicht hat, oder wenn das Gebäude nachträglich auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 gebracht wurde. Für Nichtwohngebäude ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis immer zulässig.

In allen Fällen müssen aber die Verbrauchsdaten für mindestens drei zurückliegende Jahre bekannt und anhand von Heizkostenabrechnungen, Rechnungen von Energielieferanten o.ä. nachweisbar sein.

Was kostet der Energieausweis und wer trägt die Kosten?

Es haben sich Marktpreise herausgebildet, die ich hier als Referenz nennen kann. Die tatsächlichen Kosten hängen von weiteren spezifischen Faktoren ab. Der Energiebedarfsausweis kostet für Wohngebäude bis einschließlich vier Wohneinheiten etwa zwischen 250 und 300 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.  Der Energieverbrauchsausweis kostet für Wohngebäude bis einschließlich vier Wohneinheiten ca. 100 bis 150 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Sofern ein Energiebedarfsausweis ausgestellt wurde, kostet die Neuausstellung des Ausweises nach durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen rund 50 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

Sieht der Energieausweis für alle Wohnungen eines Gebäudes gleich aus?

Ja, denn der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt. Er bewertet die Qualität der Außenhülle (Mauerwerk, Fenster, Dach usw.) und der Heizungsanlage. Das bezieht sich immer auf das gesamte Gebäude.

Muss ich die im Energieausweis dargestellten Modernisierungsmaßnahmen umsetzten?

Dazu besteht keine Pflicht. Der Energieausweis dient der Information und hat keine weiterreichende Wirkung. Trotzdem sollten Sie die Renovierungsempfehlungen ernst nehmen. Insbesondere wenn Ihrem Gebäude ein überdurchschnittlich hoher Energieverbrauch attestiert wird, können Sie durch entsprechende Sanierungsmaßnahmen die Umwelt und Ihren Geldbeutel spürbar entlasten.

Behalten bereits ausgestellte Energieausweise nach Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung ihre Gültigkeit?

Wenn Ihr Gebäude in den letzten zehn Jahren errichtet wurde, liegt Ihnen ein Neubau-Energieausweis nach der bisherigen Fassung der Energieeinsparverordnung 2002 oder aber ein Wärmebedarfsnachweis nach der Wärmeschutzverordnung 1995 vor. Beide Dokumente gelten 10 Jahre ab ihrem Ausstellungsdatum weiter.

Auch behalten Energieausweise, die vor Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung für bestehende Gebäude auf Basis der bestehenden Energieeinsparverordnung 2002 erstellt wurden, 10 Jahre lang ihre Gültigkeit.


 
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